Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 21. Februar 2026
K&P Solutions GmbH
Rheinpromenade 13, 40789 Monheim am Rhein
Geschäftsführer: Maxim Pantelejev, Can Kedik
E-Mail: maxim@k-p-solutions.de
Telefon: 015679 228986
USt-IdNr.: DE457749035
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der K&P Solutions GmbH, Rheinpromenade 13, 40789 Monheim am Rhein (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „K&P Solutions"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Beratungs-, Implementierungs- und sonstige Dienstleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucherverträge im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit K&P Solutions ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn K&P Solutions in Kenntnis der AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von K&P Solutions sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- beiderseitige Annahme eines Angebots in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail,
- Unterzeichnung eines Einzelvertrags, einer Leistungsbeschreibung oder eines Rahmenvertrags, oder
- tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung durch K&P Solutions auf Veranlassung des Auftraggebers.
(3) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Verträgen zwischen Unternehmern nicht. § 1 Abs. 2 bleibt unberührt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsverständnis
(1) K&P Solutions erbringt Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz für mittelständische Unternehmen. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- KI-Beratung: Analyse bestehender Geschäftsprozesse und Identifikation von KI-Potenzialen,
- KI-Strategie: Entwicklung individueller KI-Roadmaps und Strategien,
- KI-Implementierung: Technische Umsetzung und Integration von KI-Lösungen in bestehende Systemlandschaften,
- KI-Audits: Bewertung bestehender KI-Systeme hinsichtlich Effizienz, Compliance und Optimierungspotenzial,
- Team-Enablement: Schulungen, Workshops und Befähigung von Mitarbeitenden im Umgang mit KI-Technologien.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Einzelvertrag.
(3) K&P Solutions schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und Branchenpraxis. Eine Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse, Umsatzsteigerungen, Kosteneinsparungen oder sonstiger konkreter Geschäftserfolge wird ausdrücklich nicht übernommen.
(4) Soweit K&P Solutions Empfehlungen ausspricht, handelt es sich um fachliche Einschätzungen. Die unternehmerische Entscheidung über deren Umsetzung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, K&P Solutions alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Zugänge zu Systemen, Datenquellen, Plattformen und Infrastruktur rechtzeitig bereitgestellt werden.
(3) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner sowie die für das Projekt relevanten Entscheidungsträger, die befugt und in der Lage sind, notwendige Entscheidungen zeitnah zu treffen und Freigaben zu erteilen.
(4) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, ist K&P Solutions an vereinbarte Fristen und Termine nicht gebunden. Mehraufwand, der durch mangelnde oder verspätete Mitwirkung entsteht, kann K&P Solutions dem Auftraggeber nach den vereinbarten Sätzen in Rechnung stellen.
(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht nach, ist K&P Solutions berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. § 8 Abs. 3 gilt entsprechend.
§ 5 Drittplattformen & KI-Tools
(1) Im Rahmen der Leistungserbringung kann K&P Solutions auf Plattformen, Schnittstellen (APIs), Modelle und Dienste Dritter zurückgreifen, insbesondere von Anbietern wie OpenAI, Google, Microsoft, Anthropic, Meta oder vergleichbaren Technologieanbietern (nachfolgend „Drittplattformen").
(2) K&P Solutions hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung, Nutzungsbedingungen oder technische Änderungen der Drittplattformen. Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung von Funktionen durch Drittanbieter begründen keinen Mangel der von K&P Solutions erbrachten Leistungen.
(3) K&P Solutions übernimmt keine Haftung für Störungen, Ausfälle, Datenverarbeitungspraktiken oder sonstige Handlungen der Drittplattformen, es sei denn, K&P Solutions trifft ein eigenes Verschulden bei der Auswahl oder Integration.
(4) Soweit der Auftraggeber eigene Vertragsbeziehungen zu Drittanbietern unterhält oder diese für die Nutzung der von K&P Solutions erstellten Lösungen erforderlich sind, ist der Auftraggeber für die Einhaltung der jeweiligen Nutzungsbedingungen und Lizenzbestimmungen selbst verantwortlich.
§ 6 Vergütung & Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
(3) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist K&P Solutions berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist K&P Solutions berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen (Zurückbehaltungsrecht). Der Auftraggeber wird hierüber in Textform informiert. Die Aussetzung der Leistung befreit den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.
(5) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und weder Dritten zugänglich zu machen noch anderweitig zu verwerten. Dies umfasst insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Strategiepapiere, Kundendaten, Finanzdaten und Projektdetails.
(2) Vertrauliche Informationen dürfen nur solchen Mitarbeitenden, Beratern oder Unterauftragnehmern offengelegt werden, die diese zur Erfüllung des Vertragszwecks benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Offenlegung bekannt waren,
- der empfangenden Partei von einem berechtigten Dritten ohne Vertraulichkeitsbeschränkung mitgeteilt werden, oder
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.
§ 8 Laufzeit & Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder der Leistungsbeschreibung. Soweit keine Laufzeit vereinbart ist, gilt der Vertrag als auf die Dauer der Leistungserbringung geschlossen.
(2) Bei Rahmenverträgen mit vereinbarter Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils den gleichen Zeitraum, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird, es sei denn, es ist im Einzelvertrag abweichend vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- die andere Partei trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung wesentliche Vertragspflichten verletzt,
- über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder
- Umstände eintreten, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.
(4) Im Falle einer Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen zeitanteilig (pro rata temporis) abgerechnet. K&P Solutions stellt dem Auftraggeber die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erstellten Arbeitsergebnisse zur Verfügung, soweit die fällige Vergütung vollständig beglichen ist.
§ 9 Nutzungsrechte / Geistiges Eigentum
(1) An den im Rahmen des Vertrags erstellten individuellen Arbeitsergebnissen und Deliverables (z. B. Strategiepapiere, Konzepte, Implementierungen, Dokumentationen) erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches (nicht-ausschließliches), zeitlich unbefristetes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb.
(2) Sämtliche von K&P Solutions vor oder unabhängig vom Vertrag entwickelten oder eingesetzten Frameworks, Tools, Methoden, Vorgehensmodelle, Bibliotheken, Templates, Wissensbasen und allgemeinen Know-how (nachfolgend „Eigenmittel") verbleiben im alleinigen geistigen Eigentum von K&P Solutions. Der Auftraggeber erhält an den Eigenmitteln keinerlei Nutzungs- oder Verwertungsrechte, es sei denn, dies ist ausdrücklich in Textform vereinbart.
(3) K&P Solutions ist berechtigt, die im Rahmen der Zusammenarbeit gewonnenen allgemeinen Erkenntnisse, Methoden und Erfahrungen (in anonymisierter Form) für andere Projekte und die Weiterentwicklung der eigenen Leistungen zu nutzen, soweit dadurch keine Vertraulichkeitspflichten gemäß § 7 verletzt werden.
(4) Die Einräumung weitergehender oder ausschließlicher Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann eine zusätzliche Vergütung begründen.
§ 10 Haftung
(1) K&P Solutions haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet K&P Solutions nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus der Übernahme einer Garantie bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
(4) Eine weitergehende Haftung von K&P Solutions, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.
(5) Soweit die Haftung von K&P Solutions ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von K&P Solutions.
(6) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis, sofern nicht gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend vorgeschrieben ist.
§ 11 Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.
(2) Soweit K&P Solutions im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten auf der Website von K&P Solutions ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(4) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an K&P Solutions auf einer zulässigen Rechtsgrundlage erfolgt und die betroffenen Personen in der erforderlichen Weise informiert wurden.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Monheim am Rhein.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
(5) Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.